Stimmen zum Pflegebudget
Anke Buhl, Grundsatzreferat Sozialpolitik/Altenpolitik, Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein
Hoffnung auf bessere Pflegearrangements
Welche Erwartungen, Hoffnungen, Bedenken verbinden Sie mit dem Projekt "Persönliches Budget"?
Das Ziel des Budgets, Menschen in die finanzielle Lage zu versetzen, ihre eigenen Weg in der Pflege, Betreuung und Unterstützung zu wählen und damit ihre Autonomie zu fördern, begrüße ich ausdrücklich. Das vorhandene Leistungsangebot der ambulanten Dienste entspricht zur Zeit im wesentlichen den von den Pflegekassen vorgegebenen Leistungskatalogen und kann oft die tatsächlichen Lebenslagen oder Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familien nicht ausreichend berücksichtigen. Mit der Einführung des Budgets verbinde ich die Hoffnung, dass stärker als bisher maßgeschneiderte Hilfen zur Verfügung gestellt werden können. Vor allem im Bereich der gerontopsychiatrischen Pflege bewegen sich ambulante Dienste schon heute im Spannungsfeld zwischen einer Herangehensweise, die die Angebote an einer bedarfsgerechten individuellen Pflege ausrichten will und vereinbarten Leistungskatalogen, die die Dienstleistungen auf der Grundlage des § 14 SGB XI schematisch festlegen. Gerade für diesen Personenkreis erwarte ich mit der Erprobung des Budget eine Öffnung der Angebotsstruktur.
Die Einführung eines Budgets birgt viele Chancen, gleichzeitig muss auf schon jetzt absehbare Probleme hingewiesen werden. Das Projekt „Persönliches Budget“ geht davon, aus, dass Menschen autonom oder mit Hilfe eines Case-managements ihren persönlichen Hilfebedarf/Pflegebedarf erkennen und eigenverantwortlich Dienstleistungen „einkaufen“. Hier gilt es sehr sorgfältig zu prüfen, welche Unterstützung hilfe- oder pflegebedürftige Menschen benötigen, um ihren Autonomieanspruch auch tatsächlich zu realisieren. Es ist zu fragen, mit welchen Instrumenten der Hilfebedarf erhoben werden kann. Die bisher geltende, nur sehr grobe Pflegestufenstruktur mit ihrer primär somatischen Ausrichtung kann meines Erachtens als Grundlage für die Budgetermittlung in dieser Form nicht aufrechterhalten werden. Darüber hinaus ist natürlich bedeutsam, durch wen das Case-Management realisiert wird.
Das individuelle Budget darf auch nicht dazu führen, dass sich verstärkt ein grauer Markt in der Dienstleistung entwickelt und bisherige Qualitätsbemühungen der ambulanten Dienste relativiert werden. Daneben werden an vielen Stellen die Einsparvorstellungen der Sozialhilfeträger im Zusammenhang mit dem persönlichen Budget allzu deutlich. Dies kann auch ein Ziel des Budgetssein, es darf aber nicht dominieren und als alleinige Zielstellung andere wichtige Ergebnisse behindern.
Welche Rolle spielt Ihrer Ansicht nach ein Persönliches Pflegebudget für die Zukunft der Pflegeversicherung?
Die bisherigen Leistungssysteme (z.B. SGB V, SGB XI; SGB IX; BSHG) haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen und Finanzierungsmodalitäten. Um mit Hilfe eines persönlichen Budgets bedarfsgerechte Angebote finanzieren zu können, wäre es sinnvoll, die Systemgrenzen im Sinne der Budgetnehmer aufzuheben und ein Gesamtbudget zur Verfügung zu stellen. Im Zuge des Modellprojektes wird meines Erachtens die Schnittstellenproblematik noch deutlicher werden. Darüber hinaus muss es langfristig zu einer Vereinheitlichung der Anspruchsvoraussetzungen bzw. der Erhebung eines Pflege- oder Hilfebedarfes kommen. Das Budget darf aus meiner Sicht immer nur eine Wahlmöglichkeit darstellen und kann nicht als alleinige Leistung im Rahmen des SGB XI Bestand haben.
Erwarten Sie, dass das Persönliche Pflegebudget flexiblere Betreuungs- und Pflegearrangements schaffen wird?
Mit dem bisherigen System der Leistungskomplexe ist im Wesentlichen eine „Durchschnittspflege“ zu realisieren – auch wenn ambulante Pflegedienste immer wieder versuchen, individuell ausgerichtete Lösungen zu finden. Schon im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes, dessen Umsetzung ja einen kleinen Schritt in Richtung Budget darstellt, ist deutlich geworden, dass diese Chance von den Diensten genutzt wird und ergänzende Leistungsformen entwickelt werden. Ich rechne nicht mit einer schnellen Veränderung des „Marktes“ aber durchaus mit einer Ausweitung von kleinräumigen, und besser abgestimmten Pflegearrangements.
Mit welchen Auswirkungen auf den Anbietermarkt rechnen Sie?
Mit einem grundsätzlichen Systemwechsel kann meines Erachtens nicht gerechnet werden. Sowohl die Modellversuche im Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen als auch die Erfahrungen mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz haben deutlich gemacht, dass nicht nur der Anbietermarkt flexibler auf die Lebenslagen von Menschen reagieren muss. Die pflegebedürftigen Menschen, die als Budgetnehmer/innen in Betracht kommen, müssen auch in die Lage versetzt werden, das Geld bedarfsgerecht einzusetzen. Im Rahmen der Pflege haben wir gelernt, dass kein Modellprojekt allein große Auswirkungen hat. Die Bewusstseinsveränderung, die mit dem Modellprojekt „Persönliches Budget“ eingeläutet worden ist, halte ich für viel wesentlicher. „Teilhabe ist mehr, als nur dabei sein“, war das Motto des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen. Auch für alte, hilfe- und pflegebedürftigen Menschen wird mit dem Budget das Recht auf Selbstbestimmung noch stärker in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt. Auf diesem Weg weiterzudenken ist meines Erachtens eine der Herausforderungen für den Anbietermarkt. |