Stimmen zum Pflegebudget
Birgit Thomas, Koordinationsstelle Pflege, Referat für Gesundheit und Umwelt, Landeshauptstadt München
Andreas Büscher, Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke
Pflegebudget orientiert sich am Pflegebedarf
Welche Erwartungen, Hoffnungen, Bedenken verbinden Sie mit dem Projekt "Persönliches Budget"?
Zur Erklärung vorab:
Das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke und die Koordinationsstelle Pflege im RGU sowie das Sozialamt der Landeshauptstadt München greifen vorhandene Versorgungs- und Finanzierungsprobleme in der häuslichen Versorgung auf. In einem gemeinsamen Forschungsprojekt (2001-2005) wird in der häuslichen Pflege ein neuer Versorgungs- und Finanzierungsansatz erprobt. Dabei wird ein personenbezogenes Pflegebudget aus den Sachleistungsbeträgen des SGB XI und ggf. der Sozialhilfe (BSHG) gebildet werden, welches Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Pflege ist. Die Leistungen aus SGB V laufen ohne Beeinträchtigung des Budgets nebenher. In diesem Projekt soll nun versucht werden, der Komplexität häuslicher Pflegesituationen durch ein flexibles Abrechnungssystem gerecht zu werden. Grundlage des Forschungsprojektes ist eine Veränderung der Refinanzierungsstrukturen. Das qualitativ angelegte Projekt umfasst eine relativ kleine Fallzahl (15), da der Focus der Untersuchung auf einer detaillierten Darstellung häuslicher Pflegesituationen liegt. Die Projektregion ist München-Neuperlach unter Einbezug des Krankenhauses München-Neuperlach und der Regionalstelle Ost 1 des Amtes für Soziale Sicherung, d.h. sowohl die Pflegedienste als auch die Betroffenen sind hier angesiedelt. Die häuslichen Pflegesituationen für das Fallstudiendesign umfasst bestehende Pflegesituationen und Überleitungspflegesituationen vom Krankenhaus in den häuslichen Bereich, hier insbesondere onkologische und demenzielle Patienten. Das Vorhaben wird thematisch durch einen Stadtratsantrag der SPD Fraktion unterstützt.
Welche Erwartungen, Hoffnungen, Bedenken verbinden Sie mit dem Projekt "Persönliches Pflegebudget"?
In München wird seit einiger Zeit, insbesondere durch die Neuregelung der Richtlinien häusliche Krankenpflege im Krankenversicherungsgesetz (SGB V) im Jahr 2000, die zunehmende Verschiebung von Leistungen der Krankenversicherung in Leistungen der Pflegeversicherung kritisch gesehen. Dadurch ist insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder in der Schwerst- und Akutkrankenpflege eine Versorgungs- und Finanzierungslücke zwischen SGB V und SGB XI entstanden. Die Versorgungs- und Finanzierungsprobleme begründen sich in so fern, dass bei diesen Menschen ein Hilfe- und Pflegebedarf besteht, der nicht dem Pflegebegriff im Sozialversicherungssystem entspricht. Des weiteren zeigt der Hilfebedarf alter Menschen, dass es eine Reihe von Defiziten in der Versorgung gibt. Betroffen sind vor allem demenziell erkrankte oder alte Menschen mit einem vorübergehenden Hilfe- und Pflegebedarf, weil entweder die zur Verfügung stehenden Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen aufgrund der Definition von Pflegebedürftigkeit nach SGB XI nicht greifen oder die Komplexität dieser häuslichen Pflegesituationen in den Leistungskomplexen und Einzelleistungen derzeit nicht adäquat abgebildet sind. Daraus ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf neue Vergütungssysteme zu erproben.
Mit Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen im Krankenhaus und dem gleichzeitigen Festhalten an der Finanzierung von Einzelleistungen oder Leistungskomplexen in der häuslichen Pflege entsteht u.E. ein Widerspruch. Es ist zu befürchten, dass die bestehenden Probleme bezüglich der Versorgung von pflege- und hilfebedürftigen Menschen, die durch eine Zerstückelung der personenbezogenen Dienste in einzelne Finanzierungseinheiten entstanden sind, zunehmen. Eine Differenzierung in sektorale Finanzierungen sowie die zusätzliche fachliche Differenzierung im ambulanten Bereich wird dem Anspruch nach ganzheitlicher Pflege nicht gerecht. Das derzeitige Vergütungssystem ist darauf ausgerichtet, nur einzelne Leistungen bzw. Leistungskomplexe zu vergüten. Die Komplexität und Vielschichtigkeit häuslicher Pflegesituationen ist in diesen Leistungskomplexen nicht wieder zu finden. Nicht berücksichtigt sind auch die Fähigkeiten Angehöriger zur Durchführung pflegerischer Leistungen oder situativer Einschätzung einer Pflegesituation. Von einem Vergütungssystem, welches sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiert versprechen wir uns eine positiv Auswirkung auf pflegerische Tätigkeiten und Interaktionen im Rahmen der häuslichen Pflege. Es ist zu erwarten, dass die pflegerischen Handlungen abweichen von den Tätigkeiten im Rahmen von Einzelverrichtungen oder Leistungskomplexen, weil erstmals die bestehenden Erwartungen von Seiten der Pflegefachkräfte, der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen an das Leistungsgeschehen in der häuslichen Pflege berücksichtigt werden. Wir gehen davon aus, dass die durchzuführenden Interventionen der lebensweltlichen Realität häuslicher Pflegesituationen gerecht werden und ein sinnvolles Zusammenwirken von formeller und informeller Pflege gewährleisten. Auch das Erkennen rehabilitativer Potenziale bei den Pflegebedürftigen bringt den Pflegediensten keine Nachteile. Bisher war jegliche Förderung zur Selbständigkeit aus finanziellen Gründen uninteressant, da sie zu einem Rückgang der eigenen Finanzierungsgrundlagen führt.
Welche Rolle spielt Ihrer Ansicht nach ein Persönliches Pflegebudget für die Zukunft der Pflegeversicherung?
Eine positive Resonanz von Seiten der Leistungserbringer und Pflegebedürftigen sowie ihren Angehörigen wird zu Veränderungen zukünftiger Vergütungs- und Versorgungssysteme führen. Insbesondere in den Punkten Reformulierung des Pflegebegriffs im Sozialversicherungssystem Reform der Finanzierungsmodalitäten in der ambulanten Pflege Weiterentwicklungsnotwendigkeiten der Leistungen innerhalb der ambulanten Pflege
Erwarten Sie, dass das Persönliche Pflegebudget flexiblere Betreuungs- und Pflegearrangements schaffen wird?
Personenbezogene Pflegebudgets tragen u.E. im wesentlichen dazu bei, dass durch die Flexibilisierung und bedürfnisorientierte Anwendung der Pflege- und Sozialleistungen die Realität legalisiert und der Systemfehler des SGB XI, insbesondere die mangelnde Familienorientierung, aufgedeckt wird. In der Folge müssen die Aufgaben der beruflichen Pflege verbindlich beschrieben werden, um Aufgaben der beruflichen Pflege in der häuslichen Versorgung festzuschreiben und eine qualitativ hochwertige Versorgung in Zusammenarbeit zwischen formeller und informeller Pflege zu gewährleisten. Die nutzerorientierte häusliche Pflege verlangt eine Diskussion über die Frage, wer über die Notwendigkeit von Pflege entscheidet und wie Pflegekräfte eine Steuerungsfunktion innerhalb von Pflegeverläufen einnehmen.
Personenbezogene Pflegebudgets ermöglichen Patienten, Angehörigen und Pflegediensten Platz für Aushandlung. Mit diesem zur Verfügung stehenden Geld können die Pflegebedürftigen Pflege bzw. Pflegezeit beim Pflegedienst einkaufen. Was innerhalb dieser Pflegezeit geschieht, obliegt der Aushandlung zwischen Pflegedienst, Pflegebedürftigem und Angehörigen. Diese flexible Refinanzierung ermöglicht individuelle Pflegearrangements. Eine weitere wesentliche Auswirkungen von Pflegebudgets auf die pflegerische Versorgung im Gegensatz zur Vergütung nach Einzelleistung oder Leistungskomplexen wird die flexiblere Gestaltung des Zusammenspiels von informeller und formeller Pflege sein. Zudem werden bisherige Systemgrenzen überwunden, hin zum vernetzten und abgestimmten Handeln und die Zusammenarbeit über Systemgrenzen hinweg.
Mit welchen Auswirkungen auf den Anbietermarkt rechnen Sie ?
Häusliche Pflege wird als Aushandlungsprozess verstanden, den Pflegebedürftigen, Angehörigen und beruflich Pflegenden frei gestalten können, d.h. von der Angebots- zur Nachfragesteuerung. |